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🚀 So bleiben Sie 2025 DSGVO-konform: Die ultimative Checkliste für Unternehmen

Was Sie in diesem Artikel erfahren

Das Jahr 2025 markiert einen entscheidenden Wendepunkt im europäischen Datenschutzrecht. Neben der etablierten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) treten neue, verschärfte Verordnungen wie der AI Act und der Data Act in Kraft. In diesem detaillierten Leitfaden erfahren Sie, welche konkreten rechtlichen und technischen Neuerungen 2025 auf Ihr Unternehmen zukommen. Wir beleuchten die wichtigsten Aktualisierungen der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die Pflichten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz, die Herausforderungen durch neue Urteile sowie die notwendigen Schritte, um Ihre Compliance lückenlos sicherzustellen.


1. Die neue Rechtslandschaft 2025: AI Act und Data Act

Die DSGVO bleibt das Fundament des europäischen Datenschutzes. Im Jahr 2025 wird sie jedoch durch zwei zentrale EU-Verordnungen ergänzt, die tiefgreifende Auswirkungen auf die Datenverarbeitung in Unternehmen haben: der EU AI Act (KI-Verordnung) und der EU Data Act.

1.1 Der EU AI Act: Datenschutz im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz

Der AI Act klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial und stellt insbesondere für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme strenge Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Datenqualität.

  • Verbindliche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Für den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen ist absehbar eine kombinierte DSFA und Grundrechte-Folgenabschätzung erforderlich. Hierbei muss detailliert nachgewiesen werden, wie die Trainingsdaten erhoben, anonymisiert oder pseudonymisiert und verarbeitet werden, um Diskriminierung und Datenschutzverstöße auszuschließen.
  • Transparenz- und Informationspflichten: Unternehmen müssen Nutzer transparent über den Einsatz von KI informieren, insbesondere wenn automatisierte Entscheidungsfindungen getroffen werden, die erhebliche rechtliche oder ähnliche Auswirkungen auf die betroffene Person haben (Art. 22 DSGVO). Dies erfordert eine detaillierte Anpassung der Datenschutzerklärungen.
  • Schulungspflicht für Mitarbeiter: Der AI Act zieht eine indirekte Schulungspflicht nach sich. Mitarbeiter, die KI-Systeme entwickeln, warten oder nutzen, müssen über die datenschutzrechtlichen Implikationen und Risiken der Technologien aufgeklärt werden, um die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) zu erfüllen.

1.2 Der EU Data Act: Neue Spielregeln für Industriedaten und IoT

Der Data Act, der ab September 2025 vollständig anwendbar wird, zielt darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Geräten (IoT-Geräten) und Cloud-Diensten zu fördern.

  • Datenzugang und -portabilität: Nutzer von vernetzten Produkten erhalten stärkere Rechte an den von ihnen generierten nicht-personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Daten einfach zugänglich und zu einem anderen Anbieter portierbar sind.
  • Cloud-Anbieter-Wechsel: Der Wechsel von Cloud-Dienstleistern muss ohne übermäßige technische und finanzielle Hürden möglich sein. Cloud-Anbieter müssen die Interoperabilität ihrer Dienste gewährleisten und Kunden beim Wechsel unterstützen.
  • Auswirkungen auf die TOMs: Die erweiterten Anforderungen an die Datenportabilität und den Datenzugang erfordern eine Überprüfung und Anpassung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs), insbesondere in Bezug auf Schnittstellen, Datenformate und die Dokumentation der Datenflüsse.

2. Anpassung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

Die TOMs sind das Herzstück Ihrer DSGVO-Compliance. 2025 ist eine Aktualisierung unerlässlich, um den gestiegenen Anforderungen an die Datensicherheit und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

2.1 Stärkung der Datensicherheit und Resilienz

Die steigende Zahl von Cyberangriffen und die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie (die indirekt auch KMU betrifft) erhöhen den Druck auf die Datensicherheit.

  • Zero-Trust-Architekturen: Gehen Sie davon aus, dass sich Bedrohungen nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb Ihres Netzwerks befinden können. Implementieren Sie ein Zero-Trust-Modell, bei dem jeder Zugriffsversuch – unabhängig vom Standort – als potenzielles Risiko behandelt und authentifiziert wird.
  • Umfassende Verschlüsselung: Stellen Sie sicher, dass alle ruhenden (Data at Rest) und übertragenen (Data in Transit) personenbezogenen Daten mit den aktuellen kryptografischen Standards verschlüsselt sind. Achten Sie auf eine saubere Schlüsselverwaltung.
  • Regelmäßige Penetrationstests und Audits: Führen Sie quartalsweise Schwachstellen-Scans und mindestens jährlich externe Penetrationstests durch. Dokumentieren Sie alle Ergebnisse und die umgesetzten Korrekturmaßnahmen lückenlos.

2.2 Dokumentations- und Rechenschaftspflicht

Die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) bleibt ein zentraler Prüfpunkt der Aufsichtsbehörden.

  • Verarbeitungsverzeichnis (VVT): Aktualisieren Sie Ihr VVT, um den Einsatz aller neuen Tools, insbesondere KI-Systeme, sowie die Rechtsgrundlagen der damit verbundenen Datenverarbeitungen transparent abzubilden.
  • Löschkonzepte und -nachweise: Verfeinern Sie Ihr Löschkonzept. Neueste Urteile zeigen, dass Verantwortliche beim Ende der Zusammenarbeit mit einem Auftragsverarbeiter (AV) einen konkreten Nachweis der Datenlöschung einfordern und archivieren müssen. Prüfen Sie Ihre AV-Verträge (AVV) entsprechend.

3. Aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen auf die Compliance 2025

Die Rechtsprechung liefert fortlaufend wichtige Präzisierungen zur Auslegung der DSGVO, die sofort in die Unternehmenspraxis überführt werden müssen.

3.1 Die Bagatellgrenze beim immateriellen Schaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in jüngsten Entscheidungen klargestellt, dass nicht jeder geringfügige Datenschutzverstoß sofort zu einem Anspruch auf immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) führt.

  • Klarstellung: Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten genügt in der Regel nicht für einen Schadensersatzanspruch.
  • Konsequenz: Konzentrieren Sie Ihre Ressourcen auf die Vermeidung tatsächlicher und schwerwiegender Datenschutzverletzungen, die einen erheblichen Schaden für die Betroffenen nach sich ziehen können. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, jeden Verstoß zu vermeiden.

3.2 Gemeinsame Verantwortlichkeit und Klagebefugnis

Neue Urteile des BGH bekräftigen, dass Verstöße gegen die DSGVO von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden können.

  • Website-Betreiber und Facebook-Fanpages: Die Rechtsprechung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Joint Controllership) von Website-Betreibern, Social-Media-Fanpage-Betreibern und externen Dienstleistern (z.B. Google, Meta) wird konsequent angewendet. Stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) aktuell sind und die Verantwortlichkeiten klar definiert.
  • Informationspflichten: Bei der Nutzung von Drittanbieter-Tools (z.B. für Tracking oder Analyse) müssen Sie die Nutzer umfassend über den Umfang, Zweck und die Weitergabe von Daten aufklären.

4. Die To-Do-Liste für Ihre DSGVO-Compliance 2025

Um den Anforderungen des Jahres 2025 gewachsen zu sein, ist ein proaktives Vorgehen entscheidend.

4.1 Überprüfung des Datenflusses und Data-Mapping

Kartieren Sie alle Datenflüsse in Ihrem Unternehmen neu, um die Einhaltung des Data Act und AI Act sicherzustellen.

  • Identifikation KI-relevanter Prozesse: Welche Ihrer Geschäftsprozesse nutzen KI (z.B. Chatbots, automatisierte Kundensegmentierung, Analyse-Tools)? Stellen Sie sicher, dass diese Prozesse datenschutzkonform designt sind (Privacy by Design).
  • Cloud-Strategie-Check: Prüfen Sie, ob Ihre Cloud-Anbieter die neuen Anforderungen des Data Act an die Datenportabilität erfüllen und Ihnen eine einfache Exit-Strategie ermöglichen.

4.2 Aktualisierung von Einwilligungs- und Transparenzmechanismen

Die Zeiten vager Einwilligungen sind endgültig vorbei.

  • Cookie-Consent-Management: Ihr Cookie-Banner muss spezifische und informierte Einwilligungen gewährleisten. Eine generelle Zustimmung zu allen Zwecken ist nicht ausreichend. Die Ablehnung von Cookies muss so einfach sein wie die Annahme.
  • Datenschutzerklärungen: Überarbeiten Sie Ihre Datenschutzerklärung. Fügen Sie Abschnitte hinzu, die den Einsatz von KI-Systemen, die damit verbundenen Datenkategorien und die Rechte der Betroffenen transparent erläutern.

4.3 Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft

Der menschliche Faktor ist und bleibt die größte Sicherheitslücke.

  • Regelmäßige Pflichtschulungen: Führen Sie jährliche Pflichtschulungen zur DSGVO durch und ergänzen Sie diese um spezifische Module zum AI Act und zum Umgang mit sensitiven Daten in KI-Systemen.
  • Phishing-Simulationen: Testen Sie die Sicherheitskompetenz Ihrer Mitarbeiter regelmäßig mit simulierten Phishing-Angriffen.

Fazit: Proaktive Compliance als Wettbewerbsvorteil

Die DSGVO 2025 ist keine einmalige Hürde, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Die neuen Verordnungen – insbesondere der AI Act und der Data Act – verschärfen die Anforderungen an Dokumentation, Transparenz und Datensicherheit erheblich. Unternehmen, die Compliance nur als lästige Pflicht betrachten, riskieren hohe Bußgelder und einen massiven Reputationsschaden.

Wer jedoch jetzt proaktiv handelt, seine TOMs auf den neuesten Stand bringt und seine Mitarbeiter schult, wandelt die rechtlichen Herausforderungen in einen klaren Wettbewerbsvorteil um. Vertrauen in den Umgang mit Daten wird zum entscheidenden Verkaufsargument.

Handeln Sie jetzt und stellen Sie Ihre DSGVO-Konformität sicher!


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